Braucht es eine Bewilligung für einen Foodtruck an einem Anlass in der Schweiz?

04. Oktober 2026
2 Minuten Lesezeit
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Auf privatem Grund (Garten, Firmenhof oder -parkplatz) genügt in der Regel das Einverständnis des Eigentümers. Auf öffentlichem Grund (Strasse, Platz, Park) braucht es meist eine Bewilligung der Gemeinde. Die Regeln unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton: Für öffentliche Anlässe oder Standorte auf öffentlichem Grund erkundigen Sie sich bei der Gemeinde des Anlasses.

Auf privatem Grund

  • Bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Firma: Gehört Ihnen das Grundstück oder ist der Eigentümer einverstanden, können Sie für einen privaten Anlass in der Regel einen Foodtruck empfangen.
  • An einem gemieteten Ort: Prüfen Sie im Vertrag, ob externe Anbieter und ein Fahrzeug vor Ort erlaubt sind.
  • Am Abend: Informieren Sie die Nachbarschaft und halten Sie die lokalen Lärmvorschriften ein.

Auf öffentlichem Grund

Einen Foodtruck auf einer Strasse, einem Platz oder in einem Park aufzustellen, braucht meist eine Bewilligung der Gemeinde für die Nutzung des öffentlichen Grundes. Je nach Gemeinde ist das Gesuch mehrere Wochen im Voraus einzureichen: Melden Sie sich, sobald das Datum feststeht.

Bei einem öffentlichen Anlass

Eine öffentliche Veranstaltung (Quartierfest, Festival, Markt) braucht in der Regel eine Bewilligung der Gemeinde, manchmal mit Auflagen zu Sicherheit, Abfall oder Toiletten. Wird Alkohol verkauft, verlangen die meisten Kantone eine vorübergehende Bewilligung.

Und die Hygiene?

Foodtrucks sind Lebensmittelbetriebe und unterstehen der kantonalen Lebensmittelkontrolle. Diese Pflichten liegen beim Anbieter, nicht bei Ihnen als Veranstalter.

Was wir für Sie prüfen

Geben Sie den Ort in Ihrer Anfrage an: Wir klären mit dem Anbieter, was er vor Ort braucht (Zufahrt, Platz, Strom, Wasser), und sagen Ihnen, was auf Ihrer Seite noch zu regeln ist.

Dieser Artikel gibt allgemeine Anhaltspunkte, keine Rechtsberatung. Im Zweifel gilt die Auskunft der Gemeinde des Anlasses.

Weiterlesen: Leitfaden Foodtruck mieten in der Schweiz · Foodtruck für Firmenevents · Foodtruck für private Feiern.

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